Elektro Rohner IOS 9001 zertifiziert

Einkaufsbedingungen der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H.

  1. Grundsätzliches
    Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. sind nur ausschließlich die nachfolgenden  Einkaufsbedingungen maßgebend. Von den hiermit vereinbarten Bedingungen abweichende Bestimmungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. firmenmäßig gezeichnet sind. Der Auftragnehmer akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, so durch Ausgabe der Ware oder Leistung. Gegenteilige Erklärungen des Auftragnehmers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben.
  2. Angebote
    Alle Angebote an die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. sind vom  Lieferanten immer verbindlich und nicht freibleibend zu stellen. Der  Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist nur gegen schriftliche  Zustimmung der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. mit firmenmäßiger Zeichnung möglich. Die Gültigkeit der Angebote variiert nach Bekanntgabe der Auftragsführung von Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H.. Die  angebotenen Preise können für die gesamte Dauer der Projektführung nicht erhöht werden. Änderungen der technischen Daten und Abmessungen sind nicht gestattet.
  3. Bestellungen
    Als Auftragsbestätigung gilt die zu uns zurückgesandte Bestellkopie mit Ihrer Unterschrift. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist deutlich darauf hinzuweisen. Wir sind an eine Abweichung nur  gebunden, wenn wir ihr ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Fehler, die bei der Bestellung erkennbar sind, müssen vom Lieferanten  unverzüglich nach Erhalt der Bestellung an unseren Einkauf schriftlich gemeldet werden. Für den Handeinkauf im Besonderen und in  dringenden Fällen kann ein Mitarbeiter der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. nach Erhalt einer Bestellnummer direkt beim Lieferanten Ware beziehen. Der Lieferant hat sich nach Erhalt dieser händischen  Bestellnummer beim Einkauf über die Gültigkeit der Bestellnummer zu erkundigen. Die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. behält sich dieses Recht vor, jederzeit Bestellungen zu stornieren, ohne dem Lieferanten Gründe zu nennen und somit vom Vertrag zurückzutreten.  Schadenersatzsprüche desAuftragnehmers sind ausgeschlossen.
  4. Preise
    Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sind bei der Auftragserteilung die Preise noch nicht festgelegt, so sind sie uns von Ihnen vor Auslieferung der Ware anzugeben. In diesem Fall behalten wir uns die Annahme vor. Steuern, Zölle und sonstige Abgaben sind von Ihnen zu tragen, es sei denn, wir haben einer Bezahlung in unserer Bestellung zugestimmt. Alle Preise verstehen sich inklusive Versandkosten (Transport, Versicherung etc.), Verpackung, Preiserhöhungen innerhalb des Kalenderjahres sind ausgeschlossen, ebenso  Mindermengenzuschläge, Preiserhöhungen gelten nicht für angefangene
    Bauvorhaben.
  5. Liefertermin
    Der Lieferant hat grundsätzlich die Liefertermine einzuhalten. Die angegebenen Termine sind fix, wenn Kalendertage angegeben sind. Sollte es nicht möglich sein, muss der Lieferant eine schriftliche Mitteilung spätestens 1 Tag nach Bestelleingang unserem Einkauf zukommen lassen. Der Einkauf entscheidet, ob die Bestellung storniert wird. Sollte es durch einen Lieferverzug zu einem Schaden für die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. kommen (Pönale vom Auftraggeber, Verlust des Auftrags, Sonstiges), haftet der Lieferant. Die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, jederzeit aus dem Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Lieferanten jedweder Art sind ausgeschlossen. Sollte durch eine verspätete Lieferung ein Schaden absehbar sein, wird von der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. eine Bankgarantie bis 5 Monate nach Abschluss der Baustelle bzw. Rechnungslegung an den Auftraggeber über die gesamte Rechnungssumme verlangt. Wir sind berechtigt, mit und gegen fällige und nicht fällige Forderungen aufzurechnen.
  6. Haftung
    Sie haften nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach unsererseits erfolgter Abnahme der gelieferten Ware. Wird die Ware in dieser Zeit unbrauchbar oder schadhaft, so sind Sie nach unserer Wahl verpflichtet, die Ware unverzüglich und für uns kostenlos durch neue Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Kann der Mangel durch uns oder andere beseitigt werden, so sind wir in dringenden Fällen dazu berechtigt, wobei die Kosten zu Ihren Lasten gehen. Sie haften für Folgeschäden sowie für Schäden, die Dritten durch einen Mangel der gelieferten Ware entstehen. Versteckte Mängel können auch nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Sind Sie nach einer angemessenen Frist Ihrer Verpflichtung zur Neulieferung oder Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Die Lieferungen müssen den österreichischen Vorschriften entsprechen. Sie machen uns Mitteilung, falls für die zu liefernde Ware ein Patent bzw. Gebrauchsmuster besteht, Sie garantieren dafür, dass die von Ihnen gelieferte Ware keine in- oder ausländischen Schutzrechte verletzt. Andernfalls tragen Sie den gesamten Schaden, der uns dadurch entsteht.
  7. Lieferung und Verpackung
    Lieferscheine müssen folgende Angaben enthalten: Projektnummer, Projektbezeichnung, Lieferdatum, Übernahmebestätigung (Name und Unterschrift) als Nachweis, dass die Ware von unserem Personal übernommen worden ist. Der Lieferschein ist der Rechnung beizufügen. Verpackung wird vom Lieferanten zurückgenommen. Sollte es nicht  möglich sein, übernimmt die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. die Entsorgungskosten, die an den Lieferanten weiterverrechnet werden. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Problemstoffen (Leuchtmittel, Akkus, Melder etc.) wird vom Lieferanten übernommen. Sollte es nicht  Stand 07/2012 Einkaufsbedingungen Rohner.docx möglich sein, übernimmt die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. die Entsorgungskosten, die an den Lieferanten weiterverrechnet werden.
  8. Unterlagen
    Alle den Bestellungen und Anfragen beigegebenen Zeichnungen und Unterlagen sowie sämtliche für die Ausführung von Aufträgen überlassenen Modelle, Schablonen, Lehren und Muster bleiben unser Eigentum und Sie übernehmen das Risiko des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, der Verschlechterung und der Beschädigung. Waren, die aufgrund unserer Unterlagen, Modelle, Schablonen, Zeichnungen, Werkzeuge, Lehren und Muster erstellt werden, dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte geliefert werden. Sofort nach Erledigung des  Auftrages oder bei dessen Nichtannahme sind alle Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzusenden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Sie für Schäden, die uns durch etwaigen Missbrauch entstehen, ersatzpflichtig zu machen.
  9. Zahlung
    Falls nicht anders vereinbart, zahlen wir nach unserer Wahl, gerechnet vom Tag des Rechnungseinganges und Gutbefund der Ware an mit 5% Skonto – 30 Tage, 3% Skonto – 60 Tage oder nach 90 Tagen netto. Zahlung erfolgt nur nach Komplettlieferung. Die Zahlung bedeutet weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung oder Leistung, noch einen Verzicht auf uns zustehende Rechte.
  10. Termine
    Die angegebenen Termine sind fix, wenn Kalendertage aufgeführt sind. Erkennt der Lieferant, dass ihm eine rechtzeitige Lieferung ganz oder zum Teil nicht möglich sein wird, so hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei von uns nicht genehmigten  Fristüberschreitungen, bei Eintreten elementarer Ereignisse, oder in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Lieferant Schadenersatzsprüche gegen uns geltend machen oder eine Gegenleistung verlangen kann. Im  Übrigen gelten bei Fristüberschreitung für die Rechtsfolgen die  gesetzlichen Bestimmungen.
  11. Retourware, Reparaturware
    Retourware ist vom Lieferanten gegen sofortige Erteilung einer Gutschrift zurückzunehmen, ohne jegliche Manipulationsgebühren bzw. Versand- und Verpackungskosten für die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H.. Retourware im Rahmen der Garantie wird vom Lieferanten einschließlich Versand- und Verpackungskosten zurückgenommen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, muss die Ware neu ersetzt werden.  Reparaturware, die nicht im Rahmen der Garantie ist, wird vom Lieferanten einschließlich Versand- und Verpackungskosten  zurückgenommen. Die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. entscheidet nach Bekanntgabe der Reparaturkosten durch den Lieferanten, ob die Ware repariert werden muss oder nicht. Eventuelle Kosten für die Überprüfung sind ausgeschlossen.
  12. Garantie
    Der Lieferant gewährt an die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. drei Jahre Garantie auf alle Lieferungen und Leistungen, bzw. die gleiche Garantiedauer (wenn diese mehr als 3 Jahre beträgt), die die Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. an den Kunden weitergibt, plus 1 Monat.  Kosten für den Austausch von in Garantie zu tauschenden Geräten oder Teilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
  13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Elektro Rohner Gesellschaft m.b.H. in Innsbruck. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
  14. Schlussbestimmungen
    Sollten Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder  teilweise ungültig sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.
Einkaufsbedingungen als PDF-Download (PDF, 176.7 KB)
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