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Wohnungssanierung

Achtung Falle  Alte E-Leitungen

Von der Allgemeinheit eher unbemerkt, wurde im Juni die Elektrotechnikverordnung (ETV) geändert und diese Änderung ist mit 13.7.2010 in Kraft getreten.

Im neuen § 7a wird nun festgehalten, dass Anlagen über einen ÖNORM gemäßen Zusatzschutz verfügen müssen, um als ordnungsgemäß eingestuft zu werden. Gibt es diesen nicht, dann muss jedenfalls ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen vorhanden sein.

Wörtlich heißt es dazu: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht."

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen in einer Mietwohnung vor Übergabe liegt grundsätzlich beim Vermieter. Aufgrund dieser neuen Verordnung ist es jedoch ratsam, wenn Mieter vor Anmietung einer Wohnung, einen E-Befund verlangen. Was die Verordnung nämlich "zufällig" vergessen hat zu regeln ist, was als geeignete Dokumentation gilt und wie die Mieter in Besitz dieses Nachweis gelangen.

Veraltete E–Leitungen können nämlich einerseits dazu führen, dass ein Mietzinsminderungsrecht besteht - aber dieses schützt nicht vor dem Ärger und der vielleicht zu erwartenden Baustelle, andererseits muss mit einer Sperrung der Stromzufuhr gerechnet werden.
Aus Sicht der Elektrotechnik scheinen die Mieter deshalb sofort ein Mietzinsherabsetzungsverfahren führen zu können (siehe Erläuterungen weiter unten) – doch so schnell geht das nicht. Und zudem sind die Immobilienvertreterlobbies schon in Stellung gegangen und suchen nach den Lücken in der Verordnung. Gut möglich, dass am Schluss herauskommt – die Mieter sind schuld frei nach dem Motto: „Hätten ja fragen können“.
Die Wirtschaftskammer hat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich eine Informationspflicht des Vermieters abgelehnt, was doch erstaunlich ist. Die Mietervereinigung wurde erst gar nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Aber so einfach kann es sich ein Vermieter dann doch nicht machen. Schon aufgrund der vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten besteht und bestand zu den E-Leitungen eindeutig eine Aufklärungspflicht. Ob ein wesentlicher Mangel in der Wohnung vorliegt oder nicht - und der gesetzeskonforme Zustand der Leitungen wird wohl als wesentlich eingestuft werden müssen - kann in unserer Rechtsordnung bislang nicht einfach so geheim gehalten werden, ohne schadenersatzrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Verletzt sich jemand deswegen oder bewirkt der Mangel gar einen Todesfall, kommt auch noch das Strafrecht zum Zug.

Für die Neumieter jedoch ist es ein schwacher Trost, dass die Verantwortung beim Vermieter liegt, wenn kurz nach dem Einzug gleich die Stromzufuhr abgesperrt wird und Baumaßnahmen vorgenommen werden müssen.
Die Mietervereinigung rät daher vor Anmietung einer neuen Wohnung einen E–Befund zu verlangen. Nur so lässt sich einschätzen, was auf die Mieter zukommt.

Quelle: Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien